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   OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85   

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https://dejure.org/1985,20900
OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85 (https://dejure.org/1985,20900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.1985 - 3 W 20/85 (https://dejure.org/1985,20900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 3 W 20/85 (https://dejure.org/1985,20900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    PStG § 21
    Personenstandsrecht; Namensrecht; Verwechslungsgefahr zwischen Vorname und Familienname; Unzulässigkeit der Eintragung »Hemmingway« als Vorname.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    Das Landgericht hat zwar übersehen, daß die Dienstanweisung der Standesbeamten, wonach "Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen« sind, nicht gewählt werden dürfen, als einfache Verwaltungsvorschrift keine rechtliche Auswirkung hat (BayObLG NJW 1984, 1362).

    So haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (NJW 1984, 1360) die Vornamen "Philipp Pumuckl« für einen Jungen, und das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1984, 1362 f mit zust. Anm. Gernhuber) den Vornamen "Samandu« für einen Knaben gebilligt.

  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    Der hier erkennende Senat tritt diesen Erwägungen, die sich - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung befinden (vgl. BGHZ 29, 256, 260; 30, 135; OLG Schleswig StAZ 1957, 321; OLG Frankfurt OLGZ 1976, 423; OLG Hamm StAZ 1983, 71) in vollem Umfange bei.
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83

    Elterliches Recht der Vornamensgebung als Bestandteil der Personensorge für das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    So haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (NJW 1984, 1360) die Vornamen "Philipp Pumuckl« für einen Jungen, und das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1984, 1362 f mit zust. Anm. Gernhuber) den Vornamen "Samandu« für einen Knaben gebilligt.
  • OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82

    Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    Der hier erkennende Senat tritt diesen Erwägungen, die sich - soweit ersichtlich - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung befinden (vgl. BGHZ 29, 256, 260; 30, 135; OLG Schleswig StAZ 1957, 321; OLG Frankfurt OLGZ 1976, 423; OLG Hamm StAZ 1983, 71) in vollem Umfange bei.
  • OLG Frankfurt, 08.02.1985 - 20 W 373/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    Mit Recht hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluß vom 8. Februar 1985 (StAZ 1985, 106) ausgesprochen, die Ordnungsfunktion von Vornamen einerseits und von Familiennamen andererseits erfordere eine klare Unterscheidbarkeit, die die Verwendung von Familiennamen als Vornamen grundsätzlich ausschließe.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02

    Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes

    Ein Name wird jedenfalls dann als Familienname aufgefasst, wenn er in Deutschland als Familienname vorkommt (vgl. LG Würzburg, Beschl. v. 7.1.1987 - 3 T 2097/86, StAZ 1987, 139 für "Peterson") Darüber hinaus kann aber auch ein Name, der in Deutschland nicht als Familienname verwendet wird, als ein solcher aufgefasst werden Das ist etwa dann anzunehmen, wenn ausländische Träger dieses Namens, etwa als Künstler, Sportler, Politiker oder dergleichen, auch in Deutschland bekannt sind (vgl. Senat, StAZ 1999, 298 für "Cezanne", OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.6.1985 - 3 W 20/85, StAZ 1985, 250 für "Hemmingway", OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.9.1991 - 20 W 412/90, StAZ 1991, 314 für "Holgerson") der eines Oberlandesgerichts gäbe, die von der Auffassung getragen wurde, ein bislang in Deutschland nicht als Vorname gebräuchlicher Name könne auch dann als Vorname eingetragen werden, wenn er hierzulande als Familienname aufgefasst wird.
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